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AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen!

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (02.2019)
Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart wird, auch für alle künftigen Geschäfte mit uns.
1a Abweichungen von den bestellten Mengen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen (+/- 10 %) behalten wir uns vor.
1b Maßgebend ist das von uns festgestellte Gewicht.
1c Falls nichts anderes vereinbart wird, liefern wir Waren in handelsüblicher, gesunder und unverdorbener Qualität. Wir sind berechtigt, auch
ohne Anzeige an den Käufer, die Zusammensetzung unserer Waren zu ändern, soweit dadurch die wertbestimmenden Faktoren unserer
Waren unberührt bleiben.
1d Beratungen im Zusammenhang mit der Lieferung unserer Waren geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Kenntnisse und Erfahrungen.
Alle Angaben und Auskünfte sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung
gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.
2a Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen und nicht handelsüblicher Mengenabweichungen sind, soweit sie durch zumutbare
Untersuchungen feststellbar, sind unverzüglich an dem der Anlieferung folgenden Werktag geltend zu machen. Sind Gründe für Beanstandungen
erst später erkennbar, hat die Rüge unverzüglich innerhalb der Gewährleistungszeit zu erfolgen.
2b Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und im Übrigen die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer
einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, hat der Käufer das Recht auf Wandelung
oder Minderung.
3a Schadensansprüche des Käufers, die auf fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind vorbehaltlich der
Ziffer 3.2 ausgeschlossen.
3b Schadensansprüche des Käufers, wegen Verzug oder Unmöglichkeit, sind außer in den Fällen des groben Verschuldens, der Höhe nach auf den
Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung beschränkt. Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.
4 Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, legislative oder administrative Maßnahmen, sowie alle
Fälle der höheren Gewalt – auch bei unseren Lieferanten – befreien für die Dauer der Störung und im Umfang
ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung der Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer
einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Wird die Lieferung ausgeführt, sind wir berechtigt, evtl. Mehrkosten der Ersatzbeschaffung von Rohstoffen
zu berechnen und/oder von der Zusammensetzung und den garantierten Werten abzuweichen, soweit das die Behinderung erforderlich macht.
5a Der Kaufpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Lieferung unserer Waren fällig. Zahlung hat netto Kasse, abzüglich eines evtl. vereinbarten
Skontos zu erfolgen. Erfüllungsort für die Zahlung ist Möhnesee, bzw. eines der von uns angegebenen Bank- oder Postgirokonten. Wechsel
und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, dadurch entstehende Kosten sind vom Käufer zu tragen und werden mit Übergabe des
Wechsel oder Schecks fällig. Der vereinbarte, bestätigte bzw. kontraktlich festgestellte Preis versteht sich, falls nicht ausdrücklich anders
angegeben, netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
5b Die Aufrechnung mit anderen als mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen Kaufpreisforderungen ist ausgeschlossen.
5c Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weiterer Ansprüche,
eingeräumte Zahlungsziele widerrufen und unsere Forderungen einschl. Wechsel sofort fällig stellen. Außerdem können wir für weitere Lieferungen
Vorauszahlungen bzw. Sicherheiten verlangen. Vereinbarte Kontokorrentverhältnisse können mit sofortiger Wirkung rückwirkend aufgelöst werden.
Der Käufer schuldet in diesem Falle nicht mehr den Konto-Saldo, sondern die einzelne Lieferung.
6a Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbedingungen mit dem Käufer zustehen.
6b Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen
Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nach kommt. Zu Verpfändungen und Scherungsabtretungen der in unserem
Eigentum stehenden Waren ist er nicht berechtigt.
6c Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren.
Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem
der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Käufers (z.B. Tiere, andere Waren und
Erzeugnisse) diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zum
Rechnungs- oder mangels eines solchen, zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Die vorstehenden Regelungen des Eigentumserwerbs
gelten auch für den Fall, dass die mit unseren Waren gefütterten Tiere geschlachtet, tiefgekühlt oder sonst wie verarbeitet werden. Ebenfalls
erwerben wir Miteigentumsrecht an den Produkten der Tiere (z.B. Eier) wenn der Zweck der mit unseren Waren gefütterten Tiere darauf gerichtet
ist, diese Produkte zu erzeugen und die Fütterung nicht nur der Erhaltung dieser Tiere dient (z.B. Legehennen). Der Käufer gilt in allen Fällen als
Verwahrer.
6d Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die
einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen.
6e Alle Forderungen aus dem Verkauf unserer Waren sowie anteilig bei Vermischung oder Weiterverarbeitung, insbesondere bei Verkauf von Tieren
und deren Produkten, an denen Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften
Waren (Tieren, Produkten) zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Käufers hiermit an. Die vor- stehende Regelung gilt
auch, soweit dem Käufer Rechte aus einem Versicherungsvertrag zustehen.
6f Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum oder anteiligem Eigentum stehenden
Waren (z.B. Tiere, Produkte der Tiere, usw.) und über die gem. Ziffer 6.5 an uns abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seiner Abnehmer
von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die
Forderung direkt einzuziehen.
6g Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach
unserer Wahl freigeben.
7 Ist der Käufer Vollkaufmann, ist der Gerichtsstand das für den Sitz der Gesellschaft jeweils zuständige Gericht.
8 Getreide, das nicht ausdrücklich als Saatgut verkauft wurde, darf im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht als Saatgut verwendet werden.
Bei der Veräußerung, bzw. Weiterveräußerung ist diese Auflage dem Erwerber mitzuteilen.
9 Die Rechnung und der Kontoauszug gelten als anerkannt, falls nicht innerhalb 14 Tage Widerspruch erfolgt.
10 Die auf unserer Internetseite unter www.extra-vit.com (Rubrik „Impressum“) nach der Datenschutzgrundverordnung hinterlegten Informationen sind
Bestandteil dieser Bedingungen – falls der Käufer nicht explizit widerspricht, gelten die Bedingungen als akzeptiert.
11 Sollte eine dieser Bestimmungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
extra-vit GmbH, Spezialfutter für die Tierernährung, Linkstr. 30a, 59519 Möhnesee/Delecke

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